Bedingungen für die Teilnahme am Fynspark Beta-Programm
Die Typzee UG (haftungsbeschränkt), Paul-Bertz-Straße 8, 09120 Chemnitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 37269 (nachfolgend „Anbieter", „wir" oder „Typzee") betreibt die SaaS-Plattform Fynspark (nachfolgend „Plattform" oder „Fynspark") derzeit im Rahmen eines öffentlichen Beta-Programms.
Diese Richtlinie regelt die besonderen Bedingungen für die Nutzung der Plattform während der Beta-Phase. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Datenschutzerklärung sowie ggf. der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Bei inhaltlicher Überschneidung gehen die Regelungen dieser Beta-Richtlinie für den Zeitraum der Beta-Phase vor; in allen anderen Punkten gelten die AGB und die Datenschutzerklärung unverändert weiter.
Mit der Nutzung der Plattform während der Beta-Phase erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Richtlinie.
(1) „Beta-Phase" bezeichnet einen Zeitraum, in dem Fynspark einschließlich aller Module, Funktionen, Schnittstellen, KI-Engines und sonstigen Bestandteile sich in aktiver Entwicklung, Erprobung und Optimierung befindet. Die Plattform ist während dieser Phase nicht als finales, produktionsreifes Endprodukt anzusehen.
(2) Einzelne Funktionen können sich in unterschiedlichen Reifegraden befinden (z. B. „Alpha", „Beta", „Preview", „Experimental"). Fynspark kann solche Hinweise direkt an der jeweiligen Funktion sichtbar machen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Auch ohne explizite Kennzeichnung gilt die jeweilige Funktion während der Beta-Phase als Beta-Funktion im Sinne dieser Richtlinie.
(3) Es kann zu Fehlfunktionen, Ausfällen, Performance-Schwankungen, unerwartetem Verhalten oder unvollständigen Ergebnissen kommen. Solche Beobachtungen sind typische Erscheinungen einer Beta-Phase und dienen uns als wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung der Plattform.
(1) Für die Beta-Phase wird ausdrücklich keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Service-Qualität zugesagt. Etwaige Service-Level-Angaben aus den AGB oder einem separaten SLA gelten während der Beta-Phase nicht.
(2) Fynspark ist jederzeit berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen ohne vorherige Ankündigung
(3) Die Beta-Phase ersetzt keine Produktionsumgebung. Die Plattform und ihre Ausgaben sind nicht für sicherheitskritische, geschäftskritische oder rechtlich verbindliche Prozesse geeignet. Der Kunde stellt sicher, dass er auf Fynspark während der Beta-Phase keine Geschäftsabläufe stützt, deren Ausfall, Verzögerung oder fehlerhaftes Ergebnis zu erheblichen Schäden führen kann.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungen seiner Inhalte, Konfigurationen und KI-Ergebnisse vorzunehmen, sofern diese für ihn relevant sind. Fynspark übernimmt während der Beta-Phase keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit eingegebener oder generierter Inhalte.
(1) Fynspark integriert Künstliche Intelligenz und nutzt dafür eigene und fremde KI-Modelle (z. B. von OpenAI, Anthropic, Google und weiteren Drittanbietern). KI-generierte Inhalte beruhen auf statistischen Verfahren. Sie können unvollständig, sachlich falsch, missverständlich, voreingenommen oder rechtlich problematisch sein.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jede von Fynspark erzeugte KI-Ausgabe vor produktiver, externer oder rechtsverbindlicher Verwendung sorgfältig auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Markenkonformität und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
(3) Fynspark erbringt mit KI-Funktionen keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Medizin- oder vergleichbare Beratung. Soweit die Plattform Texte, Vorschläge, Scores, Analysen oder Optimierungen liefert, handelt es sich um technische Hilfestellungen ohne Garantie auf inhaltliche Richtigkeit.
(4) Fynspark übernimmt keine Garantie für Performance-Werte, Conversion-Raten, SEO-Rankings oder vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse, die durch die Verwendung KI-generierter Inhalte erzielt werden sollen.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Beta-Phase keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO einzugeben, hochzuladen oder anderweitig in die Plattform einzuführen. Dies umfasst insbesondere Daten zu Gesundheit, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten sowie Daten zum Sexualleben.
(2) Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen sollten während der Beta außerdem folgende Inhalte nicht in die Plattform eingegeben werden:
(3) Wir empfehlen, während der Beta-Phase ausschließlich pseudonymisierte oder anonymisierte Daten zu verwenden, soweit dies für den jeweiligen Anwendungsfall möglich ist.
(4) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt zusätzlich unsere Datenschutzerklärung und – soweit anwendbar – die mit dem Kunden geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Zur Erkennung, Reproduktion und Behebung von Fehlern, zur Verbesserung der Plattform und zur Sicherheitsanalyse erhebt und speichert Fynspark während der Beta-Phase in erhöhtem Umfang technische Protokolle und Diagnose-Daten („Logs"). Hierzu zählen insbesondere:
(2) Inhalte, die der Kunde an die Plattform übermittelt, werden ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung und im Rahmen unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Verwendung im Klartext zu reinen Debug-Zwecken durch unsere Mitarbeitenden erfolgt nur, soweit dies zur Fehlerbehebung erforderlich ist und nur in begründeten Einzelfällen.
(3) Zur Schulung („Training") von KI-Modellen werden Kundeninhalte ohne ausdrückliche, gesonderte Einwilligung des Kunden nicht verwendet.
(1) Fynspark ist berechtigt, Funktionen, Module, KI-Engines, Workflows, UI-Elemente und API-Schnittstellen jederzeit zu ändern, zu erweitern, zu entfernen, zusammenzulegen oder durch neue Funktionen zu ersetzen. Eine vorherige Ankündigung ist während der Beta-Phase nicht erforderlich, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
(2) Nutzungslimits (z. B. Anzahl Credits pro Wallet, Generierungen pro Zeitraum, Modellzugriffe, Anzahl Brand-Voice-Profile, Quotas für KI-Aufrufe) können jederzeit angepasst werden. Wir bemühen uns, solche Anpassungen rechtzeitig kommunikativ zu begleiten, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie.
(3) Im Frontend angezeigte Werte (z. B. „verbleibende Credits", „aktuelle Generierungs-Limits", „verfügbare Modelle") können während der Beta vorübergehend abweichen, etwa bei Anpassungen an der Infrastruktur oder neuen Funktionen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Nutzung tatsächlich vorhandene technische Konfiguration. Wir bemühen uns, solche Abweichungen so transparent wie möglich zu kommunizieren.
(4) Während der Beta-Phase stehen allen registrierten Beta-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern grundsätzlich alle Funktionen der Plattform ohne Plan-Sperren und ohne fixe Credit-Obergrenzen zur Verfügung. Dieser Beta-Zugang ist als zeitlich befristete Erprobung zu verstehen und begründet keinen Anspruch auf dauerhaften kostenlosen Vollzugang nach Ende der Beta-Phase (siehe § 6a).
(1) Mit dem offiziellen Ende der Beta-Phase wird der bisherige „Beta-Vollzugang" (alle Funktionen, unbegrenzte Credits, keine Plan-Sperren) automatisch beendet. Aktive Konten, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits in einen kostenpflichtigen Plan gewechselt sind, werden ohne weiteres Zutun und ohne Auto-Charge auf den jeweils aktuellen Free-Plan umgestellt.
(2) Im Free-Plan stehen ausschließlich die im jeweils gültigen Free-Plan vorgesehenen Funktionen, Tools, Modelle und Credit-Kontingente zur Verfügung. Funktionen, die während der Beta unbegrenzt nutzbar waren (insbesondere Premium-Tools wie ECIOS, Performance Mode, Brand Enforcement, Live-SERP, Voiceover, Team-Funktionen sowie höhere Credit-Limits), sind nach dem Beta-Ende nur noch im Rahmen eines kostenpflichtigen Plans (Lite, Standard, Premium oder Business) verfügbar. Der jeweils gültige Funktions- und Credit-Umfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Umstellung veröffentlichten Plan-Übersicht.
(3) Fynspark informiert registrierte Beta-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer rechtzeitig vor dem Ende der Beta-Phase per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Die Mitteilung enthält den voraussichtlichen Zeitpunkt der Umstellung, einen Überblick über die zu diesem Zeitpunkt geltenden Pläne sowie die Möglichkeit, vor der automatischen Umstellung in einen kostenpflichtigen Plan zu wechseln und so den bisherigen Funktionsumfang ohne Unterbrechung weiter zu nutzen.
(4) Während der Beta vom Kunden selbst erstellte Inhalte (z. B. Texte, Dokumente, Brand-Voice-Profile, Vorlagen-Generierungen, Knowledge-Hub-Einträge) bleiben dem Kunden nach der Umstellung im Rahmen des Free-Plans im Lese-Zugriff erhalten. Funktionen zur Weiterbearbeitung, zum Export oder zur erneuten Verarbeitung dieser Inhalte können eingeschränkt sein, soweit sie nicht zum Funktionsumfang des Free-Plans gehören. Ein Upgrade in einen kostenpflichtigen Plan stellt den vollen Bearbeitungs- und Verarbeitungszugriff wieder her.
(5) Es findet bei der automatischen Umstellung auf den Free-Plan keine Belastung einer hinterlegten Zahlungsmethode statt. Ein kostenpflichtiger Plan wird ausschließlich dann aktiviert, wenn der Kunde diesen aktiv und ausdrücklich auswählt und den Bestellvorgang über das in der Plattform integrierte Bezahl-Verfahren (Stripe) abschließt.
(6) Im Beta-Zeitraum bereits angefallene oder freigeschaltete „Beta-Credits" verfallen mit dem Beta-Ende, soweit sie nicht ausdrücklich als auf den Free- oder einen kostenpflichtigen Plan übertragbar gekennzeichnet sind. Ein Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung oder anteilige Übernahme von Beta-Credits in den späteren Regelbetrieb besteht nicht.
(7) Der genaue Zeitpunkt des Beta-Endes wird von Fynspark festgelegt und mindestens 14 Kalendertage im Voraus auf der Plattform sowie per E-Mail an registrierte Beta-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer kommuniziert. Aus organisatorischen oder technischen Gründen kann der Zeitpunkt verschoben werden; eine solche Verschiebung wird in derselben Form bekannt gegeben.
(1) Der Kunde wird ausdrücklich eingeladen, Fynspark Rückmeldungen, Vorschläge, Fehlerberichte, Ideen, Wünsche, Workflows oder sonstige Beiträge zur Verbesserung der Plattform zu übermitteln („Feedback"). Solches Feedback kann über das integrierte Feedback-Widget, per E-Mail an unser Support-Postfach oder über sonstige uns zugängliche Kanäle erfolgen.
(2) Mit Übermittlung von Feedback erhält Fynspark ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht, dieses Feedback im Rahmen der Plattform-Weiterentwicklung auszuwerten, in neue Funktionen einfließen zu lassen und – sofern relevant – in anonymisierter Form in Changelogs oder Produktkommunikation aufzugreifen. Persönliche Daten oder vertrauliche Inhalte aus Feedback werden dabei nicht öffentlich gemacht.
(3) Der Kunde versichert, dass er das übermittelte Feedback selbst erstellt hat oder zur Übermittlung berechtigt ist.
(4) Aus Feedback entsteht kein Anspruch auf Vergütung, Beteiligung, namentliche Erwähnung oder verbindliche Umsetzung. Wir freuen uns aber über jeden Beitrag und versuchen, möglichst viele Vorschläge sichtbar in die Plattform einfließen zu lassen.
(1) Während der Beta-Phase ist die Haftung von Fynspark für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform, ihrer Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit, KI-generierten Ergebnissen, Performance-Werten, automatisierten Empfehlungen, fehlerhaften Outputs oder dem Verlust von Inhalten resultieren.
(2) Unberührt von vorstehender Beschränkung bleibt die Haftung von Fynspark
(3) Fynspark übernimmt keine Garantie dafür, dass
(4) Vor der produktiven Verwendung von KI-Ergebnissen liegt die Verantwortung für eine inhaltliche, rechtliche und stilistische Endprüfung beim Kunden. Wer KI-Ausgaben ohne diese eigene Prüfung veröffentlicht, einsetzt oder weiterleitet, trägt die daraus resultierenden Folgen entsprechend selbst mit.
(1) Fynspark ist als Werkzeug für eine kreative, marketingorientierte Nutzung gedacht. Damit das Beta-Programm für alle Teilnehmenden stabil und fair bleibt, gehen wir von einer verantwortungsvollen Nutzung im Rahmen der AGB aus. Insbesondere bitten wir darum, folgende Punkte zu beachten:
(2) Sollte es zu Verstößen gegen diese Richtlinie, gegen die AGB oder gegen geltendes Recht kommen, oder sollte die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährdet sein, kann Fynspark einzelne Funktionen, Konten oder den gesamten Zugang einschränken, vorübergehend pausieren oder dauerhaft beenden. Wir suchen vor solchen Schritten – soweit möglich – zunächst den Dialog. Bereits verbrauchte Credits werden in diesen Fällen nicht erstattet.
(3) Bei Fragen, Unsicherheiten oder Hinweisen zur fairen Nutzung freuen wir uns über eine kurze Nachricht an support@fynspark.com.
(1) Diese Beta-Richtlinie ergänzt die AGB und die Datenschutzerklärung von Fynspark; sie tritt nicht an deren Stelle. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen dieser Richtlinie und den AGB gehen für den Zeitraum der Beta-Phase die Regelungen dieser Richtlinie vor, soweit sie zulässig sind.
(2) Mit Beendigung der Beta-Phase entfaltet diese Richtlinie keine Wirkung mehr. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die AGB, die Datenschutzerklärung und ggf. die AVV sowie die zum jeweiligen Zeitpunkt veröffentlichten Service-Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Die in § 6a geregelte automatische Umstellung der bisherigen Beta-Konten auf den Free-Plan sowie die dort beschriebenen Folgen für Funktionsumfang und Credit-Kontingente erfolgen unabhängig davon und bleiben verbindlich.
(3) Soweit diese Richtlinie keine Regelung enthält, gelten die AGB sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergänzend.
(1) Fynspark behält sich vor, diese Beta-Richtlinie jederzeit anzupassen, fortzuschreiben oder zu ersetzen, soweit dies aus technischen, rechtlichen, organisatorischen oder produktstrategischen Gründen erforderlich erscheint. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form innerhalb der Plattform oder per E-Mail kommuniziert.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Richtlinie ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Typzee in Chemnitz.
(4) Kontakt für Rückfragen, Hinweise und Anliegen rund um das Beta-Programm: support@fynspark.com.
Stand: 30.05.2026 – Version 1.1. Änderung gegenüber Version 1.0: Ergänzung von § 6 Abs. 4 (Beta-Vollzugang) und Aufnahme von § 6a (Umstellung auf Free-Plan nach Beta-Ende), Klarstellung in § 10 Abs. 2. Diese Richtlinie wird kontinuierlich an die Entwicklung der Plattform angepasst.